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Radler und Roller dürfen nicht überholt werden

Bei der letzten Neuregelung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Frühjahr sollten vor allem so genannte einspurige Fahrzeuge wie beispielsweise Radfahrer besser geschützt werden.

Daher weisen die ARAG Experten auf ein neues Verkehrsschild unter dem etwas sperrigen Namen StVO VZ 277.1 hin. Das weiße runde Schild ist von einem roten Rand umrahmt und enthält auf der linken Seite das rote Symbol für einen Pkw und auf der rechten Seite übereinander die schwarzen Symbole für Rad- und Motorradfahrer. Das Schild zeigt, dass Fahrzeuge keine Radler und Roller überholen dürfen. Und zwar unabhängig davon, wie schnell bzw. langsam die Zweiräder unterwegs sind und ob es einen Radweg gibt oder nicht. Überholen ist grundsätzlich tabu und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.